Bei Ehepaaren kommt häufig die Frage auf, ob
der Gewinn in die Zugewinngemeinschaft geht,
wenn nur ein Ehepartner Inhaber des
Gewinnerloses ist. Um es kurz zu beantworten,
dies ist so.
Im Fall des Todes bzw. der Scheidung besteht
ein Zugewinnausgleich auf die Hälfte des
Gewinns.