Zugewinngemeinschaft

Bei Ehepaaren kommt häufig die Frage auf, ob der Gewinn in die Zugewinngemeinschaft geht, wenn nur ein Ehepartner Inhaber des Gewinnerloses ist. Um es kurz zu beantworten, dies ist so.
Im Fall des Todes bzw. der Scheidung besteht ein Zugewinnausgleich auf die Hälfte des Gewinns.