Testament / Vorsorgevollmacht

Bei aller Freude über den Gewinn sollten Sie sich auch die Frage stellen, wie es weitergehen soll, wenn etwas passiert. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie spätestens jetzt Verfügungen für den Fall des Todes bzw. für den Fall treffen, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können.

1. Testament
Für die Errichtung eines wirksamen Testaments gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

a) Das eigenhändig geschriebene und unterschriebe Testament
Wichtig ist, dass das gesamte Testament von Ihnen selbst mit eigener Hand geschrieben wird. Das Testament muss außerdem den genauen Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) sowie den Ort der Niederschrift angeben. Schließlich soll das Testament mit Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und beide Ehegatten mit vollständigem Namen unterschreiben.
b) Das sogenannte öffentliche Testament durch einen Notar
Dieses Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille rechtlich einwandfrei abgefasst ist und nicht verloren gehen kann.

2. Vorsorgevollmacht
Es kann jeden treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Für diesen Fall ist eine Vorsorgevollmacht von großem Wert. Damit ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.
Hinweis: Eine notarielle Beurkundung ist nur vorgeschrieben, wenn die Vollmacht zur Verfügung über Grundstücke berechtigen soll.

Was Sie regeln können:
- Aufenthalt
- Wohnangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Umgang mit Behörden